Lenkungsgruppe zur Kinder- und Jugendarbeit gegründet
In der Zwischenzeit hat auch unser Fachtag vom 13. Juli Früchte getragen und möchten wir darüber informieren, dass die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im September an Herrn Penkert geschrieben hat ( Schreiben der LIGA zu "Verhandlungen eines Landesvertrages Jugendarbeit" ), um sich ausdrücklich für einen Landesrahmenvertrag einzusetzen (dies war eine Forderung auch des Lichtenberger Beirates für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung vom 13.07.09).
In der neuen Lenkungsgruppe auf Landesebene „Weiterentwicklung der Struktur und Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin“ ist die LIGA durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband vertreten ebenso ist Tim Scholz Mitglied der Lenkungsgruppe. Die Projektgruppe unter Leitung von Frau Stappenbeck (JugDir Treptow-Köpenick) arbeitet der Lenkungsgruppe zu. (Präsentation der LIGA zum Projekt "Weiterentwicklung der Struktur und Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin“; Diskussionspapier der LIGA zur offenen Kinder- und Jugendarbeit)Es ist ja positiv zu werten, dass sich auf Landesebene diese Lenkungsgruppe gegründet hat an der unter der Leitung der Staatssekretärin Zinke, drei Stadträtinnen (Frau Vonnekold, Frau Schöttler, Frau Dr. Schmidt – Vertretung von Frau Dr. Schmidt ist Herr Räßler-Wolff), eine Jugendamtsdirektorin (Frau Stappenbeck, die ja die zuarbeitende Projektgruppe leitet) sowie Senatsvertreter/innen und die beiden Vertreter vom LJHA (Herr Scholz, Herr Schulz) gemeinsam die berlinweiten Standards zur Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII weiterentwickeln.
Der Arbeitsauftrag des Projekts lautet:
„Weiterentwicklung der Struktur und Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin“ – Arbeitsauftrag aus der Lenkungsgruppe (09.07.09)
„Ziel des Projektes ist die berlinweit einheitliche Finanzierung, Strukturierung und Steuerung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und der nicht entgeltfinanzierten Jugendsozialarbeit nach § 13,1 SGB VIII. Hierfür sind folgende Aufgaben zu lösen:
- Erarbeitung von strukturellen Standards für die Ausstattung der Bezirke mit Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII.
- Erarbeitung eines Modells für die Zuweisung von Finanzmitteln an die Bezirke für Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer richtwertbezogenen und standardsichernden Zumessung von Finanzmitteln für Jugendarbeit sind zu prüfen.
- Entwicklung eines Modells zur Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Die Möglichkeit und die Voraussetzungen für einen Berliner Rahmenvertrag Jugendarbeit analog des Berliner Rahmenvertrages (BRVJ) sind dafür zu prüfen.
- Für die nicht entgeltfinanzierte Jugendsozialarbeit nach § 13,1 SGB VIII wird die analoge Anwendung der für die Jugendarbeit erarbeiteten Modelle und Ergebnisse geprüft.
Die finanziellen Mittel, die in den Bezirken für Jugendarbeit eingesetzt werden, beziehen sich großteils (ca. 85%) auf die Finanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen. Weitere Angebote, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen, sind u.a. Erholungsmaßnahmen, Mobile Projekte wie Spielmobile, Seminare und Veranstaltungen.
Die Arbeitsgemeinschaft Berliner Öffentliche Jugendhilfe (AG BÖJ) hat bereits
- Mindestausstattungsstandards – personell und sächlich – für die unterschiedlichen Arten von Jugendfreizeitstätten und
- strukturelle Standards (Mindestbedarf) im Land Berlin an verschiedenen Arten von Jugendfreizeiteinrichtungen
erarbeiten lassen. Über die Mindeststandards wurde Einvernehmen erzielt, sie dienen der Orientierung und haben Empfehlungscharakter. Die Ergebnisse zu den strukturellen Standards sollen in die Klärung der Finanzierung der Jugendarbeit in Berlin eingehen.
Zu Punkt 3 des Auftrages (Entwicklung eines Modells zur Finanzierung von Jugendarbeit) muss berücksichtigt werden, dass im Rahmen des Projektes geprüft werden kann, ob ein Rahmenvertrag Jugendarbeit oder die Integration in den Berliner Rahmenvertrag Jugendhilfe (BRVJug) grundsätzlich möglich und sinnvoll ist, welche Elemente ggf. enthalten sein sollten und wer den Vertrag schließen müsste. Der Rahmenvertrag selbst müsste dann anschließend von den Vertragspartnern verhandelt und vereinbart werden.
Bei der Finanzierung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sind zwei unterschiedliche Ebenen zu berücksichtigen
- Budgetierung der Produkte 78387 und 78401, ab 2010 B0103 (Allgemeine Kinder- und Jugendförderung)
- Finanzierungsart der Förderung von Angeboten der Jugendfreizeiteinrichtungen“
Aktualisiert (Sonntag, den 21. Februar 2010 um 18:19 Uhr)



